Aufenthalt für Studierende aus Drittstaaten
Studierende, die sich zum Zwecke des Studiums länger als sechs Monate in Österreich aufhalten möchten, brauchen einen Aufenthaltstitel, die „Aufenthaltsbewilligung – Student“.
Welche Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen? Welche Unterlagen werden verlangt? Was tun, wenn ich mein Studium beendet habe? Was tun, im Falle einer negativen Entscheidung über meinen Antrag auf „Aufenthaltsbewilligung – Student“?