Finally: Corona-Entschädigungen für mehrfach Geringfügige
Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020. Antragsformular, Richtlinien, FAQ Wer ist anspruchsberechtigt? Voraussetzung ist das Vorliegen von geringfügigen oder fallweisen Beschäftigungen (unselbstständig) im Referenzzeitraum von 1.9.2019 bis 29.2.2020. Das Einkommen aus diesen sechs Monaten muss insgesamt die sechsfache monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Nicht anspruchsberechtigt ist u.a., wer in diesem Zeitraum ein – wenn auch noch so kurzes – pflichtversichertes Einkommen hatte…