Auch Studierende in finanziell schwierigen Situationen haben ein Interesse an Kunst und Kultur. Deshalb ist das Sozialreferat eine Partnerschaft mit der Initiative „Hunger auf Kunst & Kultur“ eingegangen. Studierende die Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH AkBild bekommen, haben auch Anspruch auf einen Kulturpass.
Was kann der Kulturpass?
Der Kulturpass der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ ermöglicht freien Eintritt in zahlreiche Kultureinrichtungen (z.B. Museen). In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Plätze verfügen (z.B. Sitzplätze im Theater), sind in der Regel Kontingente für Kulturpassinhaber:innen vorgesehen.
Wo gilt der Kulturpass?
Eine Übersicht über alle Einrichtungen in denen der Kulturpass gilt, findet ihr auf der Website der Aktion “Hunger auf Kunst & Kultur”
Wie lange gilt der Kulturpass?
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.