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Kulturpass

Auch Studierende in finanziell schwierigen Situationen haben ein Interesse an Kunst und Kultur. Deshalb ist das Sozialreferat eine Partnerschaft mit der Initiative „Hunger auf Kunst & Kultur“ eingegangen. Studierende die Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH AkBild bekommen, haben auch Anspruch auf einen Kulturpass.

Was kann der Kulturpass?

Der Kulturpass der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ ermöglicht freien Eintritt in zahlreiche Kultureinrichtungen (z.B. Museen). In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Plätze verfügen (z.B. Sitzplätze im Theater), sind in der Regel Kontingente für Kulturpassinhaber:innen vorgesehen.

Wo gilt der Kulturpass?

Eine Übersicht über alle Einrichtungen in denen der Kulturpass gilt, findet ihr auf der Website der Aktion “Hunger auf Kunst & Kultur”

Wie lange gilt der Kulturpass?

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Informationsblatt zum “Kulturpass”