http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140722_OTS0109/prozess-gegen-josef-s-amtsmissbrauch-oder-die-ueberwindung-der-gewaltenteilung
Prozess gegen Josef S: Amtsmissbrauch oder die Überwindung der Gewaltenteilung
Sollte der Verdacht auf Amtsmissbrauch gegen den Staatsanwalt untersucht werden, wenn zur Beweisführung entlastendes Material nicht eingebracht wird?
Wien (OTS) – Seit der Abschaffung der Untersuchungsrichter_innen sind Staatsanwält_innen für die Anklagevorbereitung usw. verantwortlich und nüchtern betrachtet sind sie dieser Aufgabe nicht gewachsen. Die Prozessreform hat nicht zu mehr Kontrolle der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei geführt, sondern zu ihrer einhelligen Zusammenarbeit. Diese demokratiefeindliche Achse wird von loyalen Richtern verlängert und wendet sich gegen Einzelpersonen im Gerichtssaal: Es werden wahllos Videoausschnitte der Demo gezeigt, Josef ist darauf nicht zu sehen, und schon gar nicht bei einer Sachbeschädigung.
Ein demokratischer Staat will keinen Anwalt der Grundrechte angreift, aber wie bereits deutsche Medien feststellten: “Im Prozess gegen Josef S. wird nicht einmal versucht, den Schein eines Rechtsstaats zu wahren.”
Josef soll einen phyrotechnischen Gegenstand in ein Polizeiauto geworfen haben. Der Gegenstand konnte nicht als Beweismaterial zur Verhandlung eingebracht werden, weil es offenbar niemand der Polizisten und Polizistinnen für notwendig erachtete, neben eigenen (widersprüchlichen) Behauptungen, Beweise zu sammeln. Das betroffene Polizeiauto wurde laut Angaben der Sachverständigen mittlerweile an Private weiter verkauft!
Der Hauptbelastungszeuge wurde während seines Einsatzes als Zivilbeamter der Polizei von Kolleg_innen verhaftet. Ob vom Hauptbelastungszeugen eine Straftat begangen wurde, oder ob die Wiener Polizei willkürliche Verhaftungen durchführte, ist offen. Der Zeuge verlor seine kleine Gruppe zweimal, machte Video-Aufzeichnungen auf seinem Privathandy, aber Josef ist nicht zu sehen ist. Dass bekannte Stimmgutachten wurde als entlastend von der Verteidigung eingebracht, das wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen.
Das Urteil wird zeigen ob Österreich die Gewaltentrennung bereits überwunden hat und Polizeipräsident Pürstl den Schussbefehl bei der Demo gegen den Akademikerball 2015 geben darf.