Die Hochschüler:innenschaft ist nicht nur gegenüber dem Rektorat und den Instituten aktiv, um die Interessen und Belange der Studierenden durchzusetzen oder zumindest vernehmbar zu machen, sondern auch in diversen Kommissionen, Jurys etc. Das Engagement in diesen Gremien und Kommissionen ist besonders wichtig für die studentische Interessensvertretung, da in diesen Bereichen für Studierende relevante Entscheidungen getroffen werden.
Die Teilnahme an Sitzungen dieser Art ist eine großartige Möglichkeit, um mehr über die jeweiligen Gremien zu lernen und Erfahrungen zu sammeln.
Unten stehend findest Du einen Überblick über die relevantesten Gremien, in den sich Studierendenvertreter:innen für Deine Interessen einsetzen. Solltest Du weitere Fragen haben oder einfach mitmachen wollen, wende Dich bitte an: oehbipol@akbild.ac.at oder oeh@akbild.ac.at.
Senat
Der Senat ist eines der drei Leitungsgremien der Universität. Er hat die Funktionsweise eines Parlaments und besteht aus 26 Mitgliedern. 6 dieser 26 Mitglieder sind Studierende, die von der Universitätsvertretung entsendet werden. Die Hochschüler:innenschaft stellt darüber hinaus auch den 2. stellvertretenden Senatsvorsitz.
Die Aufgaben des Senates werden durch das Universitätsgesetz geregelt: Es sind unter anderem der Erlass und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorates, Zustimmung zum vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans, Erstellung eines Dreiervorschlages an den Unirat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors. Mitwirkung an und Beschlüsse über Habilitationsverfahren und Berufungsverfahren, Einsetzung der CuKos, Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge, Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und Nominierung von Mitgliedern für die Schiedskommission gehören auch zu den Aufgaben.
Die Studierenden im Senat treffen sich jeweils am Abend vor einer Senatssitzung, um sich auf die kommende Sitzung vorzubereiten.
Curricula Kommissionen (CUKO)
Curricula Kommissionen werden vom Senat aufgesetzt und sie das Kommunikationsorgan der jeweiligen Studienrichtung. Die Cuko erstellt die Curricula (Lehrpläne) für ordentliche Studien und Lehrgänge und bildet die Basis für diesbezügliche Entscheidungen im Senat.
Die CuKo ist vom Vizerektor/der Vizerektorin für Lehre und Forschung zumindest einmal im Studienjahr zur Beauftragung der Lehre für die im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen anzuhören.
CuKos stehen die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung durch die Studierenden und der Evaluation des Lehrbetriebs in dem betreffenden Studium zur Verfügung und sollen mind. einmal im Studienjahr über die Ergebnisse beraten. Sie können, wenn Probleme im Lehrbetrieb auftreten, dem Vizerektor/der Vizerektorin für Lehre und Forschung Vorschläge zu deren Lösung anbieten. Der/die Vorsitzende der jeweiligen CuKos muss bei Bedarf für die Anerkennnung von Prüfungen vor der Genehmigung durch den/die Vizerektor/in für Lehre und Forschung oder in Angelegenheiten von Anträgen auf Nostrifizierung eine Stellungnahme abgeben.
Berufungskommissionen
In der Berufungskommission werden Berufungsverfahren für Universitätsprofessor:innen, also die Aufnahme in vertragliche Arbeitsverhältnisse zur Universität, abgewickelt. Geregelt werden diese durch §§98 und 99 Universitätsgesetz.
Der Senat setzt eine entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission ein, die Universitätsprofessor:innen stellen mehr als die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.
Der/die Rektor:in hat allen geeigneten Kandidat:innen Gelegenheit zu geben, sich in angemessener Weise zumindest dem Fachbereich und dem fachlich nahe stehenden Bereich zu präsentieren. Die Berufungskommission erstellt auf Grund der Gutachten und Stellungnahmen einen begründeten Besetzungsvorschlag, der die drei für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle am besten geeigneten Kandidat_innen zu enthalten hat. Ein Vorschlag mit weniger als drei Kandidat_innen ist besonders zu begründen. Die Berufungskommission hat zu überprüfen, ob die vorliegenden Bewerbungen die Ausschreibungskriterien erfüllen und jene Bewerbungen, die die Ausschreibungskriterien offensichtlich nicht erfüllen, auszuscheiden. Die übrigen Bewerbungen sind den Gutachter_innen zu übermitteln, welche die Eignung der Bewerber_innen für die ausgeschriebene Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors zu beurteilen haben.
Habilitationskommissionen
Die Habilitationskommission besteht aus höchstens 9 Mitgliedern. Mehr als die Hälfte der Mitglieder müssen Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren sein. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, sowie die Studierenden stellen jeweils mindestens ein Mitglied. Das Mitglied der Studierenden muss zumindest den ersten Studienabschnitt einer für das beantragte Habilitationsfach in Betracht kommenden Studienrichtung abgeschlossen haben.
Der Senat setzt die Habilitationskommission ein und bestimmt die Gesamtzahl sowie die Anzahl der Mitglieder aus den einzelnen Gruppen von Universitätsangehörigen. Die Mitglieder der Habilitationskommission werden durch die Vertreter_innen der jeweiligen Gruppe von Universitätsangehörigen im Senat bzw. der Studierenden durch die gesetzliche Vertretung der Studierenden entsendet.
Das an Lebensjahren ältesten Mitglied beruft die konstituierende Sitzung der Habilitationskommission ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl einer oder eines Vorsitzenden.
Ziel der Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefungnis (venia docendi) für ein angestrebtes wissenschaftliches oder künstlerisches Unterrichtsfach durch das Rektorat.
Die Habilitationskommission muss einerseits auf Grund von eingeholten Gutachten über die von dem/der Bewerber_in oder vorgelegten schriftlichen Arbeiten einschließlich der Habilitationsschrift und der eingelangten Stellungnahmen, die künstlerische oder wissenschaftliche Qualifikation prüfen und andererseit feststellen, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die entsprechenden didaktischen Fähigkeiten verfügt.
Anschließend entscheidet die Habilitationskommission mit Beschluss über die erbrachten Nachweise und leitet über einen Antrag an das Rektorat das weitere Verfahren zur Erteilung der Lehrbefugnis ein.
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AFG)
Der AFG nimmt an verschiedenen Kommissionen teil, hat aber nur Beobachterstatus; er ist bei Bewerbungen mit 1 Person vertreten (Kontrollinstanz). Die Aufgabe des AFG ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Der AFG überprüft Ausschreibungstexte, ist Ansprechpartner_in in Gleichbehandlungsfragen, sowie bei Streit und Mobbing; siehe: https://www.akbild.ac.at/de/universitaet/arbeitskreis-fur-gleichbehandlungsfragen/aufgaben-und-tatigkeitsfelder