Bundesregierung muss endlich Rahmenbedingungen für kürzere Verfahren schaffen
Wien (OTS) – Die Hochschüler_innenschaft der Akademie der Bildenden Künste Wien (ÖH Akbild) fordert die Verantwortlichen der Bundesregierung und Länder zu raschem Handeln auf: Lippenbekenntnisse und vermeintliche Reformbemühungen reichen nicht aus, um das Problem von überlangen Verfahrensdauern bei Beantragung eines Aufenthaltstitels zu lösen. „Acht Monate statt, wie gesetzlich vorgesehen, 90 Tage für einen Aufenthaltstitel, der dann bei Erteilung nurmehr vier Monate gültig ist, sind keine Seltenheit. Dazu kommen dann noch allerlei Schikanen, wie etwa Nachforderung von Dokumenten, die bereits eingereicht wurden!“, so Maurício Ianês aus dem Vorsitzteam der Hochschüler_innenschaft.
One-Stop Shop und Aufenthaltstitel für die gesamte Studienzeit
„Die aktuelle Rechtslage ist nicht nur für die betroffenen Studierenden, sondern auch für die Behörden eine Belastung. Obwohl der Art. 18 der EU-Richtlinie 2016/801, der dem §64 NAG (Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zweck des Studiums) zugrunde liegt, eine weitaus längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln zuließe, beschränkt der österreichische Gesetzgeber diese auf ein Jahr, was jährlich wiederkehrende Verfahren zur Folge hat – und das, obwohl die Überlastung der Behörden seit Jahren bekannt ist. Was es bräuchte, sind Bürokratieabbau, transparente Verfahren und eine ausgelagerte Clearingstelle für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Studierende, die für die Dauer der laut Curriculum vorgesehenen Studienzeit gültig sind.“
Auch sogenannter Fachkräftemangel teils hausgemacht
„Egal ob Studierende an Kunstunis, technischen Universitäten oder Medizinunis: Wem der Staat während des Studiums nur mit institutionalisiertem Rassismus, Diskriminierung und Schikane begegnet, wird sich nach Studienabschluss den Verbleib in Österreich drei Mal überlegen. Und das ist nur ein Teilaspekt eines völlig kafkaesken Systems, in dem Selbsterhaltungsfähigkeit und Vermögensnachweise über der Armutsgrenze gefordert werden und der Arbeitsmarktzugang gleichzeitig beschränkt wird.“, und weiter:
MA 35 auch mit EU-Bürger_Innen befasst
„Dass sich die MA 35 und ihre Pendants in den Bundesländern dann zu allem Überdruss auch noch mit den Anmeldebescheinigungen für EU-Studierende herumschlagen müssen und dort selbst teils langwierige Verfahren im Kontext §51 Abs. 1 Z3 NAG in die Wege leiten, mutet angesichts der offensichtlichen Überlastung der Behörden doch seltsam an.“
EU-Bericht Ende Mai erwartet
Laut Richtlinie soll die Europäische Kommission deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten bis Ende Mai in einem Bericht evaluieren. Sie wird dabei hoffentlich auch auf die desaströse Situation hierzulande eingehen: „Was eine reine Formalität sein sollte, gestaltet sich in Österreich als oft demütigender Spießrutenlauf, hinter dem sich, abgesehen von bürokratischer Überforderung, wohl nur institutionalisierter Rassismus verbirgt!“
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