Für die Einreise nach Österreich muss eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Deckungssumme von über 30.000 Euro sowie die Übernahme allfälliger COVID 19-Behandlungskosten. Die Reisekrankenversicherung dient lediglich der Einreise mit einem Visum und zur Überbrückung der Zeit, bis in Österreich eine alle Risiken deckende Versicherung abgeschlossen werden kann.
Ein Aufenthaltstitel wird erst ausgefolgt, wenn eine voll leistungspflichtige (eine alle Risiken deckende) Versicherung vorliegt.
Selbstversicherung für Studierende
Ordentliche Studierende können sich nach der Einreise nach Österreich bei der Österreichischen Gesundheitskrankenkasse als Studierende selbst versichern.
Mehr Informationen findest Du hier.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Selbstversicherung als Studierende?
- Meldezettel
- Inskriptionsbestätigung
Bis 31. Dezember jeden Jahres muss der ÖGK die Fortsetzungsbestätigung für das jeweilige Studienjahr vorgelegt werden
Private alle Risiken abdeckende Krankenversicherung
Alternativ zur staatlichen Selbstversicherung für Studierende kann auch eine private, alle Risiken abdeckende Krankenversicherung vorgelegt werden.