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Projektförderung der Universitätsvertretung

Die ÖH fördert Projekte von Studierenden mit finanzieller oder struktureller Unterstützung, die eine Relevanz für Studierende haben. Allerdings behält sich die ÖH vor, die Inhalte auf Relevanz für Studierende zu prüfen.


Wie hoch ist die Förderung?

Maximale Fördersumme für individuelle Projekte:

  • 100  Künstler_innenhonorar
  • 400 € für Materialkosten etc.

Maximale Fördersumme für Gruppenprojekte

  • maximal 400 € für Künstler_innenhonorare (80 € / Person)
  • maximal 800 € für Materialkosten etc

Wer kann ansuchen?

Alle Studierenden können um Projektföderung ansuchen. Es können entweder Gruppenprojekte oder individuelle Projekte gefördert werden. Bei Gruppenprojekten muss es eine_n Antragsteller_in bzw. Ansprechperson geben. Pro Jahr kann nur ein Projekt pro Person oder Gruppe gefördert werden. Personen, deren Projekt innerhalb des letzten Studienjahrs gefördert wurde, können nicht berücksichtigt werden.


Wie kann ich einen Projektantrag einbringen?

Das Referat für Gegenkultur schreibt regelmäßig eine Projektförderung aus.

Die Termine werden rechtzeitig auf der Homepage, in Emailaussendungen und auf Social Media bekannt gegeben. Die Bedingungen für die Projektförderung sind der Ausschreibung zu entnehmen

Die Richtlinien zur Projektförderung der Universitätsvertretung findet Ihr im Downloadbereich (-> Richtlinien und Satzung der Hochschüler_innenschaft der Akbild).


Archiv der geförderten Projekte

Hier könnt Ihr Euch einen Überblick über die seit dem Studienjahr 2013/14 im Rahmen der Projektförderung (UV) geförderten Projekte verschaffen,