Allgemeine Informationen
Informationen bezüglich der Wahlvorschläge für die Wahl der Universitätsvertretung sowie der Kandidaturen für Studienvertretungen:
Als Voraussetzung für gültige Wahlvorschläge und Kandidaturen (passive Wahlberechtigung) ist die rechtzeitige Zulassung oder Rückmeldung zu einem Studium an der Akademie der bildenden Künste Wien bis zum Stichtag, dem 30. März 2021, zu beachten!
- Wahlvorschläge für die Wahl der Universitätsvertretung
Wahlwerbende Gruppen werden ersucht ihren Wahlvorschlag entsprechend der Anlage 3 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 (HSWO 2014) auszufüllen. Die Abgabe der Zustimmungserklärung kann auch durch ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenes Formular entsprechend der Anlage 3a der HSWO 2014 erfolgen.
Dem Wahlvorschlag sind außerdem die Unterstützungserklärungen zum Wahlvorschlag entsprechend der Anlage 5 der HSWO 2014 beizulegen. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung kann auch entsprechend der Anlage 5a der HSWO 2014 einzeln erfolgen.
Für den Fall, dass der Wahlvorschlag von zumindest einer Mandatarin oder einem Mandatar dieser in der Hochschulvertretung vertretenen wahlwerbenden Gruppe und der zustellungsbevollmächtigten Vertreterin oder dem zustellungsbevollmächtigten Vertreter dieser in der Hochschulvertretung vertretenen wahlwerbenden Gruppe unterstützt wird, kann alternativ die Abgabe der Unterstützungserklärung durch diese entsprechend der Anlage 5b der HSWO 2014 erfolgen. Der Nachweis einer entsprechenden Zahl von Unterstützungserklärungen ist in diesem Fall nicht erforderlich!
Die Wahlvorschläge können zwischen 30. März und 13. April 2021 eingebracht werden.
- Kandidaturen für Studienvertretungen
Studierende, die für eine Studienvertretung kandidieren wollen, werden ersucht die Anlage 6 der HSWO 2014 auszufüllen. Die Kandidaturen für Studienvertretungen können zwischen 30. März und 22. April 2021 eingebracht werden.
Die Anlagen finden Sie unter: https://www.oeh.ac.at/news/dokumente-zur-oeh-wahl-imueberblick. Es wird ersucht die Anlagen vollständig und leserlich auszufüllen.
Die ausgefüllten Anlagen (Wahlvorschläge für die Wahl der Universitätsvertretung sowie Kandidaturen für Studienvertretungen) sind entweder per Briefsendung, persönlich oder mit einer elektronischen Signatur (Handysignatur) versehen elektronisch (E-Mail an charlotte.eisenstaedter@bmbwf.gv.at) bei der Wahlkommission einzubringen.
Es wird um fristgerechte Einbringung an folgende Adresse ersucht:
Mag. Charlotte Eisenstädter
Vorsitzende der Wahlkommission
der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
an der Akademie der Bildenden Künste Wien
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Teinfaltstraße 8, Zi 334
1010 Wien
charlotte.eisenstaedter@bmbwf.gv.at
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Vorsitzende der Wahlkommission, Mag. Charlotte Eisenstädter (charlotte.eisenstaedter@bmbwf.gv.at, +43 1 531 20-5857), sowie die stv. Vorsitzende der Wahlkommission, Mag. Stephanie Baumgarten (S.Baumgarten@akbild.ac.at, +43 1 588 16-2103) gerne zur Verfügung.
Mag. Charlotte Eisenstädter e.h.