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Einsichtnahme ins Wähler:innenverzeichnis

Offizielle Ankündigung der Wahlkommission

WAHLKOMMISSION DER HOCHSCHÜLERINNEN- UND HOCHSCHÜLERSCHAFT AN DER AKADEMIE DER BILDENDEN KÜNSTE WIEN
weitere Bekanntgabe betreffend vorläufiges Wählerinnen- und Wählerverzeichnis für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen  2021 gemäß § 19 HSWO 2014

Aufgrund der Mitteilung des Rektorats der Akademie der bildenden Künste Wien vom 7. April 2021 zur weiteren Vorgehensweise wegen der COVID-19 bedingten Verlängerung der Osterruhe wird einerseits der Ort der Auflage des vorläufigen Wählerinnen- und Wählerverzeichnis für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2021 und andererseits werden die Öffnungszeiten wie folgt geändert:

Zimmer 334 (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Teinfaltstraße 8,
1010 Wien, 3. Stock):

– Donnerstag, 8. April 2021, sowie Montag, 12. April 2021, jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr

– Dienstag, 13. April 2021 von 9:00 bis 12:00 Uhr

Während dieses Zeitraumes können Sie zu den oben genannten Öffnungszeiten (nach Möglichkeit unter telefonischer Voranmeldung unter +43 1 531 20-5857) in das vorläufige Wählerinnen- und Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und allenfalls persönlich, schriftlich oder elektronisch Einspruch gegen das vorläufige Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erheben. Sie werden darauf hingewiesen, dass es aufgrund der bestehenden Zutrittskontrolle im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung erforderlich ist, dass Sie sich bei Betreten des betreffenden Gebäudes bei der Portierin oder dem Portier unter Angabe einer internen Ansprechperson anmelden.

Es besteht daneben auch die Möglichkeit in das vorläufige Wählerinnen- und Wählerverzeichnis im Wege des elektronischen Wahladministrationssystems Einsicht zu nehmen und allenfalls persönlich, schriftlich oder elektronisch dagegen Einspruch zu erheben. 

Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung dafür der Besitz einer Bürgerkarte oder einer gültigen Handy-Signatur ist.
Die online-Einsichtnahme ist unter folgendem Link (von 8. bis 13. April 2021) möglich:

https://oeh-wahl.portal.at/einsichtnahme/

Zu den Wahlen können ausschließlich jene Studierenden zugelassen werden, die im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis aufscheinen.
Wenn durch Vorlage geeigneter Urkunden oder Belege die Unrichtigkeit des Wählerinnen- und Wählerverzeichnis bewiesen wird, wird eine Verbesserung durchgeführt.

Die unterfertigten Einsprüche können fristgerecht bis zum 13. April 2021 entweder persönlich, schriftlich oder elektronisch bei folgender Adresse eingebracht werden:

Mag. Charlotte Eisenstädter
Vorsitzende der Wahlkommission
der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an
der Akademie der Bildenden Künste Wien
charlotte.eisenstaedter@bmbwf.gv.at

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Teinfaltstraße 8, Zi 334
1010 Wien

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Vorsitzende der Wahlkommission, Mag. Charlotte Eisenstädter (charlotte.eisenstaedter@bmbwf.gv.at, +43 1 531 20-5857), sowie die stv. Vorsitzende der Wahlkommission, Mag. Stephanie Baumgarten (S.Baumgarten@akbild.ac.at, +43 1 588 16-2103) gerne zur Verfügung.

Mag. Charlotte Eisenstädter e.h.
Vorsitzende der Wahlkommission

Wien, 7. April 2021