Meldeverpflichtung
Welche Unterlagen brauche ich, um mich in Österreich zu melden?
- Meldezettel (muss von der Vermieter_in und von der Mieter_in unterschrieben werden)
- Ausweis
Mit Meldezettel und der Zulassung kann eine Selbstversicherung (für Studierende) abgeschlossen werden.
Was ist die Anmeldebescheinigung?
Personen aus der EU/EWR und der Schweiz sind unter bestimmten Monaten zu einem über 3 Monate währenden Aufenthalt in Österreich berechtigt. Eine Möglichkeit ist der Aufenthalt zum Zwecke einer Ausbildung an einer Universität, einer öffentlichen Schule oder einer rechtlichen anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung.
Bei einem Aufenthalt über drei Monate muss dieser binnen vier Monaten bei der zuständigen Aufenthalts- und Niederlassungsbehörde gemeldet und eine werden Anmeldebescheinigung beantragt werden. Wird keine Anmeldebescheinigung beantragt, kann dies eine Verwaltungsstrafe von bis zu 250 Euro nach sich ziehen.
Unabhängig von der Anmeldebescheinigung müssen sich all Personen, die in Österreich wohnen, innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Meldeamt des Wohnsitzes im Inland anmelden (für Wien: https://www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/stellen.html).
Welche Unterlagen brauche ich, um mich in Österreich zu melden?
- Meldezettel (muss von der Vermieter_in und von der Mieter_in unterschrieben werden)
- Ausweis
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldebescheinigung?
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über eine alle Risiken abdeckende Sozialversicherung (z.B. Selbstversicherung für Studierende, Europäische Versicherungskarte)
- Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel: etwa durch Bankguthaben, Sparbuch, Unterhaltserklärung der Eltern oder Stipendium
- Zulassungsbescheid
Dokumente, die von EU/EWR-Behörden ausgestellt wurden, müssen nur von einer gerichtlich beeideten Dolmetscher_in übersetzt werden.
Verlängerung der Anmeldebescheinigung
Nach 5 Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich kann eine Daueranmeldebescheinigung beantragt werden. Mit der Daueranmeldebescheinigung sind EU/EWR-Bürger_innen österreichischen Staatsbürger_innen gleichgestellt.
Kann ich ein Familienmitglied mitbringen, das nicht EU/EWR-Bürger_in ist?
Familienangehörige* von EU/EWR-Bürger_innen, die selbst nicht EU/EWR-Bürger_innen sind, können eine Aufenthaltskarte beantragen. Folgende Dokumente sind für den Antrag notwendig:
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über eine alle Risiken abdeckende Sozialversicherung (z.B. Selbstversicherung für Studierende, Europäische Versicherungskarte)
- Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel (2020: für Alleinstehende rund 920 Euro monatlich, für Paare rund 1.380 Euro monatlich)
- Heirats- oder Verpartnerungsurkunde, Geburtsurkunde
*Familienangehörige: Eltern, Kinder, Ehegatt_innen, Eltern der Ehegatt_in
Alle Urkunden müssen entweder beglaubigt (durch das jeweilige Außenministerium und die zuständige österreichische Vertretungsbehörde) oder mit Apostille versehen werden und sind durch eine gerichtlich beeidete Übersetzer_in in Österreich zu übersetzen.
Arbeiten
Personen aus EU/EWR-Ländern haben in Österreich einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang und brauchen keine Beschäftigungsbewilligung.
Personen mit einer Aufenthaltskarte haben ebenso einen unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt; sie können indessen eine Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmebescheinigung beim AMS Esteplatz stellen, der ihnen diesen Status bestätigt.