Im “Schlepperei”-Prozess ließ sich lediglich die Unprofessionalität der Exekutive beweisen.
Wien (OTS) – Wir erwarten mit Spannung das Urteil im Schlepperei-Prozess und hoffen auf einen Freispruch für unsere Freunde am heutigen Nachmittag. Wir rufen dazu auf, am heutigen Tag ein starkes Signal der Solidarität mit den Angeklagten, gegen die Kriminalisierung von Migration und Flucht und für die Abschaffung des rassistischen “Schlepperei”-Paragraphen §114 FPG zu setzen!
“8 Monate U-Haft mit dieser Beweislage sind 8 Monate zu viel!” meinen die ÖH-Vorsitzteams einhellig. Eine Gruppe von Flüchtlingen wollte sich ihrer menschenverachtenden Situation im Lager Traiskirchen nicht weiter beugen und forderte ihre Menschenrechte. Dass gerade gegen sie nachfolgend ermittelt wurde, halten wir für keinen Zufall. Mehrfach war sogar von Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Verfahren die Rede.
Von den zuvor kolportierten Millionen Euros und zurückgelassenen schwangeren Frauen ist aufgrund der Beweislage längst keine Rede mehr. Nicht zuletzt weil sich diese verhetzenden Vorwürfe der Ministerin in Luft auflösten, büßte das Verfahren an Glaubwürdigkeit ein.
Für weitere Empörung sorgte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bei der Richterin selbst. Die Anklageschrift wurde mit der Begründung kein Beweisverfahren auf dieser Grundlage führen zu können, zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft stellte darauf hin notgedrungen den Antrag auf Enthaftung aller Angeklagten. Die acht Angeklagten waren acht Monate lang unter äußerst zweifelhaften Umständen im Gefängnis.
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