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FAQ – Wege Durch das Studium der bildenden Kunst

1. Wo bekomme ich Infos zum Studium der bildenden Kunst?

Alle Infos rund um Aufnahmeprüfung und Studium bekommst Du bei der Studienvertretung bildende Kunst.

2. Was muss ich tun um an der Akademie das Studium der bildenden Kunst beginnen zu können?

An der Akademie gibt es, um in der Studienrichtung bildende Kunst, in eine der Klassen aufgenommen zu werden, eine Zulassungsprüfung, die muss bestanden werden.

3. Welche Fachbereiche bzw. Klassen gibt es in der Studienrichtung bildende Kunst an der Akademie?

Abstrakte Malerei
Bildhauerei | Raumstrategien
Bildhauerei und Installation
Erweiterter malerischer Raum
Gegenständliche Malerei
Grafik und druckgrafische Techniken
Kontextuelle Malerei
Konzeptuelle Kunst
Kunst im öffentlichen Raum
Kunst mit erweiterter malerischer Raum-Aktion/Skulptur/Installation im öffentlichen Raum
Kunst und digitale Medien
Kunst und Film
Kunst und Forschung
Kunst und Fotografie
Objekt-Bildhauerei
Performative Kunst
Video und Videoinstallation
Zeichnen

4. Wo finde ich Infos Zu den Klassen bw. Kontaktadressen zu den Assistent_innen und Professor_innen?

Auf  der Homepage der Akademie unter dem Menüpunkt:

5. Brauche ich eine Reifeprüfung /Matura,  bzw wenn ich keine habe, muss ich eine Studienberechtigungsprüfung absolvieren, um an der Akademie bildende Kunst zu studieren?

Du brauchst keine Reifeprüfung /Matura  und daher ist es auch nicht notwendig eine Studienberechtigungsprüfung zu machen.

6. Muss ich mein letztes Schulzeugnis herzeigen?

Nein, das ist jetzt nicht mehr notwendig.

7. Wie läuft die Aufnahmeprüfung bildende Kunst ab?

Zuerst  erfolgt die online-Anmeldung über das Campus-online System- die genauen  Termine und Fristen findet ihr auf der Homepage der Akademie.
Es  besteht auch die Möglichkeit sich vor Ort persönlich online anzumelden.  Die Arbeiten können entweder online, postalisch oder persönlich  abgegeben werden. Anschließend werden die Arbeiten von der Kommission  besichtigt und die Bewerber_innen per Email verständigt und eine Liste  mit den zur Prüfung zugelassenen Bewerber_innen ebenfalls  an der  Akademie ausgehängt.

Während der Zulassungsprüfung können Personen, dann  drei Tage lang an der Akademie arbeiten und Gesprächstermine mit  Professor_innen wahrnehmen. Nach diesen drei Tagen präsentieren sich die  Bewerber_innen vor der Kommission. Anschließend werden die zugelassenen  Personen wieder per Email verständigt und eine Liste mit zugelassenen  Bewerber_innen ausgehängt.

Auf der Akademie-Homepage findet Ihr mehr Informationen unter Studium -> Zulassungsprüfungen -> Bildende  Kunst. Bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch an das Student Welcome Center der Akademie sowie die Studienvertretung Bildende  Kunst der ÖH wenden.

8. Muss ich mich online anmelden?

Ja, die online Anmeldung ist unbedingt notwendig.

9. Kann ich mein Portfolio auch online abgeben?

Ja.

10. Wie viel Datenmenge kann ich hochladen?

1 GB kann hochgeladen werden.

11. Wenn ich mein Portfolio per Post einreiche, bekomme ich es wieder zurück?

Nein das Portfolio wird leider nicht zurückgesendet.

12. Wenn ich mich für eine bestimmte Klasse bewerbe, kann ich dann nur in dieser Klasse aufgenommen werden?

Nein.

13. Kann ich Beratung zu meiner Mappe bekommen?

Ja die Mappenberatung wird von den Assistent_innen und Professor_innen der Klassen angeboten.

14. Wohin wende ich mich, wenn ich Beratung zu meiner Mappe möchte?

An die Kontaktadressen der Klassen. Die Emailadressen der Assistent_innen findet Ihr auf der Seite des jeweiligen Fachbereichs auf der Homepage der Akademie  (-> Institute -> Bildende Kunst -> Fachbereiche).

15. Sind Deutschkenntnisse verpflichtend, um die  Aufnahmeprüfung für bildende Kunst absolvieren zu können?

Nein das Nachweisen von Deutschkenntnissen ist vor Beginn keine Bedingung-das gilt allerdings nur für das Studium der bildenden Kunst. Bei den Studiengängen Architektur, künstlerisches Lehramt, Restaurierung und Konservierung und Szenographie müssen Deutschkenntnisse schon zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden. Für das Studium der bildenden Kunst müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 müssen vor Antritt des dritten Semesters nachgewiesen werden.

16. Gibt es Deutschkurse an der Akademie?

Die Akademie der bildenden Künste Wien bietet im Rahmen ihres  Lehrveranstaltungsangebotes, Kurse für Deutsch als Fremdsprache auf  unterschiedlichen Niveaus an.

17. Wo kann ich mich anmelden?

Für die Deutschkurse im Rahmen des Lehrveranstaltungsprogramms könnt Ihr Euch im Akademie – online System unter: https://campus.akbild.ac.at mit Eurer Matrikelnummer anmelden.

18. Sind die Deutschkurse kostenpflichtig?

Nein, alle Deutschkurs an der Akademie sind kostenlos.

19. Gibt es Lehrveranstaltungen in anderen Sprachen als Deutsch?

Es gibt im Studium der bildenden Kunst wenige Lehrveranstaltungen die nicht in deutscher Sprache abgehalten werden.

20. Ich habe die Zulassungsprüfung verpasst, wann findet die nächste statt?

Die Termine der Zulassungsprüfung findet Ihr meist ab Jänner auf der Akademie-Homepage unter Studium -> Zulassungsprüfung.

21. Welche Möglichkeiten hab ich in der Zwischenzeit?

Wenn Dich eine eine/oder mehrere Klassen interessieren, schau Dir einfach mal das Programm bzw die Homepages an, oder wenn Dir das möglich ist, an der Akademie vorbei, damit Du Dir ein besseres Bild machen kannst.

Um Kontakte zu knüpfen, mitzudiskutieren, evtl. Arbeiten zu präsentieren, macht es in jedem Fall  sich die Klassen schon vorher anzuschauen und evtl. auch beim Klassenprogramm teilzunehmen. Wann Termine und Klassenbesprechungen sind, müsste mensch entweder auf den Homepages der Klassen anschauen od bei den Assistent_innen/Studierenden erfragen, da die Termine oft jedes Monat unterschiedlich sind. Bei einigen Klassen ist das Programm generell offen!! (PCAP Klasse z. B.) und sonst gibt es immer noch die Möglichkeit bei den Assistent_innen nachzufragen, ob’s passt dabei zu sein.

22. Wo finde ich die Studien- und Prüfungsabteilung?

Email: studienabteilung@akbild.ac.at
Telefon:  +43 (1) 58816-1900
Öffnungszeiten:
Mo-Fr  9.00-12.00 h

23. Welche Fächer kann ich belegen, wenn ich an der Akademie außerordentlich studieren will?

Du kannst auch als außerordentliche Studierende an der Akademie inskribieren und Lehrveranstaltungen besuchen, allerdings offiziell nur wissenschaftliche Vorlesungen. Du wirst dann auf bestimmte Zeit zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus den wissenschaftlichen Fächern zugelassen.

24. Wohin wende ich mich wenn ich außerordentlich Studieren will?

An  die Studien- und Prüfungsabteilung der Akademie. Achtung! Außerordentliche Studierende sind an der Akademie nicht von den Studiengebühren befreit, dafür musst Du einen Antrag stellen. Wende Dich für mehr Informationen an das Büro der Hochschüler_innenschaft.

25. Wenn ich  an der Akademie außerordentlich Studieren will, muss ich dann Studiengebühren bezahlen?

Sofern an der Akademie zu dieser Zeit der Anmeldung Studiengebühren eingehoben werden, ja. Du kannst Dich allerdings davon befreien lassen. Für mehr Informationen dazu, wende Dich bitte an das Büro der Hochschüler_innenschaft.

26. Was muss ich tun, wenn ich auf einer anderen Universität studiere und an der Akademie Fächer mitbelegen möchte?

Du müsstest mit dem Nachweis über die Meldung an Deiner Universität  zur Studien- und Prüfungsabteilung gehen. Du brauchst das Studienblatt und einen aktuellen Studierendenausweis von dem Semester, indem Du mitbelegen möchtest.

27. Welche Fächer kann ich mitbelegen?

Du kannst in der Studienrichtung bildende Kunst Fächer mitbelegen, allerdings nur wissenschaftliche Fächer, der künstlerische Einzelunterricht und auch zB. Vorlesungen mit Übungen etc. fallen dabei offiziell raus.

28. Ich möchte mein Auslandssemester an der Akademie der bildenden Künste machen, wo bekomme ich Information diesbezüglich?

Im Büro für internationale Beziehungen (https://www.akbild.ac.at/de/studium/internationales)

Telefon: +43 (1) 588 16-2100
Fax:  +43 (1) 588 16-2199

Öffnungszeiten
Mo bis Do 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

29. Kann ich als Gasthörer:in Vorlesungen besuchen?

Ja, offiziell wissenschaftliche Vorlesungen.

30. Kann ich als Gasthörer:in auch andere Lehrveranstaltungstypen besuchen, wenn ja welche?

Als Gasthörer:in können offiziell nur Vorlesungen besucht werden, der künstlerische Einzelunterricht, Seminare und auch zB. Vorlesungen mit Übungen fallen dabei raus. Meistens sind Seminare bzw andere Lehrveranstaltungen aber nicht überfüllt und sonst besteht immer noch die Möglichkeit einfach zu fragen, ob passt wenn Du dabei bist.

31. Wo finde ich die Lehrveranstaltungen die auf der Akademie angeboten werden?

Einen Überblick über die Lehrveranstaltungen findest du im Campus-online System, es sind auch Kürzel für die Art der Lehrveranstaltungen angegeben-hier der Link: https://campus.akbild.ac.at/akbild_online/webnav.ini.

32. Was brauche ich zur Inskription?

Du brauchst zwei Passbilder und einen gültigen Ausweis. Bei der Registrierung erhältst Du einen Erlagschein (Überweisungsformular) über den einzubezahlenden ÖH-Beitrag und möglicher anderer Gebühren. Der ÖH Beitrag muss immer rechtszeitig einbezahlt werden, da du sonst als nicht inskribiert giltst. Nur nacherfolgter Einzahlung dieser Beiträge ist es möglich, ein Passwort für das Akademie-Online System zu erhalten. Dieses Passwort brauchst Du um Dich für die angebotenen Lehrveranstaltungen anzumelden.

33. Sind an der Akademie Studiengebühren zu zahlen sein?

Für österreichische Staatsbürger:innen und EWR Bürger:innen ist innerhalb der Regelstudienzeit nur der ÖH-Beitrag zu entrichten.

Studierende aus sogenannten Drittstaaten müssen hingegen die doppelte Studiengebühr entrichten. Studierende an der AkBild können sich jedoch die Studiengebühr (nicht den ÖH-Beitrag!) zu Beginn des nächsten Semesters über das Sozialstipendium refundieren lassen.

Einreichfrist für das Wintersemester: 01.04.–15.05. (11 Uhr)
Einreichfrist für das Sommersemester: 01.10.–15.11. (11 Uhr)
Beantragung ausschließlich über https://calls.akbild.ac.at/.

34. Wo bekomme ich Beratung zu Aufenthalt Studierende, Visum und anderen für Studierende fremdenrechtlich relevanten Themen?

Nach Terminvereinbarung in der Hochschüler:innenschaft der Akademie vom Referat für Sozialpolitik, bei der Rechtsberatung der ÖH Bundesvertretung in der Taubstummengasse 7-9, zu Erwerbstätigkeit mit Aufenthaltstitel am besten bei der Arbeitsmarktpolitischen Betreuungseinrichtung des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen am Hohen Markt 8/4/2/2.

35. Kann ich vom Referat für Sozialpolitik auch finanzielle Unterstützung bekommen?

Ja, Informationen zum Sozialfonds der Hochschüler_innenschaft findest Du hier. Bitte übermittle alle Unterlagen an oehsozialreferat@akbild.ac.at.

36. Was macht das Referat für Sozialpolitik noch?

Wir bieten Rechtsberatung und finanzielle Unterstützung in Notfällen, Beratung bei Fragen zu Erwerbstätigkeit und Wohnungssuche.

In der Rubrik Support stellen wir Euch die wichtigsten Infos rund um Visum und Aufenthalt, Beginn des Studiums, Wohnen, Arbeit und weiterem nützlichen Wissen zusammen. Bei Interesse organisieren wir gerne Workshops zum Fremdenrecht für Studierende.

37. Muss ich mich als EU/EWR-Bürger:in in Österreich anmelden?

Meldung gemäß Meldegesetz

Alle Personen in Österreich müssen sich gemäß Meldegesetz innerhalb von drei Tagen am zuständigen Meldeamt desWohnsitzes im Inland melden (in Wien das Magistratische Bezirksamt des jeweiligen Wohnbezirks). Die Adressen und Öffnungszeiten der Magistratischen Bezirksämter findet ihr auf der Website der Stadt Wien: http://www.wien.gv.at/mba/mba.htm

Erforderliche Unterlagen

  • Reisedokument
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel (Der Meldezettel muss von dem/der Vermieter_in der Unterkunft, z.B.: Studierendenheim, auch unterzeichnet sein)

Anmeldebescheinigung

Unabhängig von der Meldepflicht müsst Ihr innerhalb der ersten 4 Monate ab der Einreise nach Österreich bei der MA35 eine Anmeldebescheinigung beantragen (falls diese nicht beantragt wird, droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 50 und 250 EUR)

Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 35 (MA35):

Mehr Informationen dazu findet Ihr auch auf der Website der Stadt Wien unter:  https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120810.html

38. Darf ich mit dem Aufenthaltstitel Studierende einer Beschäftigung nachgehen?

Mit der Aufenthaltsbewilligung Studierender, habt ihr (beschränkten) Zugang zum Arbeitsmarkt und dürft eine Erwerbstätigkeit ausüben, sofern dadurch die Ausbildung „als primärer Aufenthaltszweck“ nicht beeinträchtigt wird. Als Studierende dürft Ihr bis zu 20 Wochenstunden arbeiten.

Achtung:
Eine Beschäftigungsbewilligung muss aber in jedem Fall eingeholt werden, auch bei geringfügiger Beschäftigung!
Die Beschäftigungsbewilligung muss vom Arbeitgeber beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für einen bestimmten Arbeitsplatz und muss nach einem Jahr erneuert werden. Lass Dir am Beginn deines Arbeitsverhältnisses vom/n der
Arbeitgeber_in deine Beschäftigungsbewilligung zeigen.

Für mehr Informationen wende Dich bitte an der Sozialreferat der Hochschüler_innenschaft.

39. Brauche ich immer eine Beschäftigungsbewilligung?

Nein, in einigen Fällen ist keine Beschäftigungsbewilligung notwendig. Beispiele dafür sind unten zu finden. Die Verhältnisse sind aber oft nicht sehr eindeutig, nehmt diesbezüglich bitte immer Beratung in Anspruch.

Für bestimmte Tätigkeiten ist keine Beschäftigungsbewilligung notwendig

>Für wissenschaftliche Tätigkeiten in der Forschung und Lehre, in der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie in der Lehre der Kunst
(z.B. Studienassistent/innen,..).
>Tätigkeiten im Rahmen von EU-Ausbildungs- und Forschungsprogrammen (zB. Erasmus,..).
>Für Tätigkeiten mittels Werkvertag (die selbstständige Werkunternehmer_in ist hier nicht an fixe Arbeitszeiten und einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden, muss aber gegebenenfalls für die Entrichtung von Steuern und die Anmeldung zur Sozialversicherung selbst sorgen).

40. Wie verlängere ich meinen Aufenthaltstitel Student?

Du musst einen persönlichen Antrags für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung an der zuständigen österreichischen Aufenthaltsbehörde stellen. Der Verlängerungsantrag soll zumindest einen Monat vor dem Ablauf der alten Bewilligung abgegeben werden.

Hinweis: Ganz wichtig! Der Verlängerungsantrag muss unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden, wenn der Verlängerungsantrag für
die Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf der Gültigkeit eingebracht wird, gilt er als Erstantrag und muss wieder aus dem Ausland gestellt werden!

41. Welche Unterlagen brauche ich für den Verlängerungsantrag der Aufenthaltsbewilligung Student?

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie des gültigen Reisedokuments
  • aktuelles Passbild in der Größe von 3,5 x 4,5 cm bis 4 x 5 cm
  • Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für ein weiteres Jahr in Österreich
  • Nachweis einer Unterkunft in Österreich: z.B. Mietvertrag, Nutzungsvereinbarung mit Studentenheim in Österreich
  • gültige Krankenversicherung (zB. Studierenden-Selbstversicherung)
  • Fortsetzungsbestätigung der Hochschule
  • schriftlicher Studienerfolgsnachweis der Hochschule über erfolgreich absolvierte Prüfungen im Ausmaß von 8 WS bzw. 16 ECTS-Credits aus dem letzten vergangenen Studienjahr.

42. Wo beantrage ich die Verlängerung meines Aufenthaltstitels Studierende?

Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 35.

43. Wie lange gilt meine AufenthaltsBewilligung Student?

Die Aufenthaltsbewilligung wird im Regelfall wieder für 12 Monate ausgestellt. (Ausnahme: kürzere Gültigkeit des Reisedokuments, kürzere beantragte Gültigkeitsdauer).

44. Was mache ich wenn ich Österreich während der Dauer der Erledigung meines Verlängerungsantrages verlassen möchte/muss?

Falls Ihr Österreich vor der Erledigung Verlängerungsantrages kurzfristig verlassen möchtet, kann die Behörde auf begründeten Antrag eine kostenpflichtige Bestätigung im Reisedokument anbringen, die Euch zur Wiedereinreise nach Österreich berechtigt.

45. Können Familienangehörige nach Österreich mitziehen?

Wenn Familienangehörige von Studierenden nach Österreich mitziehen möchten (Ehepartner_innen, minderjährige unverheiratete Kinder, auch Adoptivkinder und Stiefkinder), dann müssen sie zur Einreise jeweils eine Aufenthaltsbewilligung “Familiengemeinschaft“ beantragen. Ehepartner_innen und eingetragene Partner_innen müssen das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollendet haben.

46. Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag Auf Familiennachzug?

  • gültige Aufenthaltsbewilligung der/des Studierenden
  • Kopie des gültigen Reisedokuments
  • Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Passfoto (von 3,5 x 4,5 cm bis 4,0 x 5,0)
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge, Wohnrechtsvereinbarung),
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des/der zusammenführenden Österreicher:in oder nicht freizügigkeitsberechtigten EWR- oder Schweizer Bürger:in
  • Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für ein Jahr in Österreich
  • Nachweise wie Heiratsurkunde, Urkunden über eingetragene Partnerschaften, Scheidungen, Auflösung der Partnerschaften, Adoptionen, über Verwandtschaftsverhältnisse oder Sterbeurkunden müssen erbracht werden.
  • Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z.B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes).

Bei Erstantrag auf Aufenthalt Familienangehörige oder Niederlassungsbewilligung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 bereits bei der Antragstellung nachzuweisen. Außerdem ist beim Erstantrag zusätzlich ein Strafregisterauszug aus demHerkunftsland beizulegen, der nicht älter als 3 Monate ist, gilt für Personen ab 14 Jahren.

47. Wie und welche Räume kann ich an der Akademie selbstständig reservieren/benützen?

Wenn Du Dich auf:https://campus.akbild.ac.at/akbild_online/webnav.ini mit Deiner Matrikelnummer uns Passwort, im Akademie-online System einloggst, kannst Du im Dropdownfeld “Suche” alle Räume der Akademie in den unterschiedlichen Gebäuden und die dafür verantwortlichen Personen finden.

Unter Raumbelegung findest Du zuständige Kontaktpersonen und kannst Dich direkt per Mail an diese wenden.