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ÖH/Akademie fordert Freispruch für die #unibrennt-Studierenden!

Die ÖH/Akademie verurteilt den Prozess gegen vier Studierende wegen Brandstiftung an Mistkübeln beim AMS Rederergasse

Unibrennt wurde ab Mai 2010 umfangreich observiert.
Das Landesamt für Verfassungsschutz nahm dafür wie schon bei den
TierrechtlerInnen den Paragraphen 278 zur Hilfe.

Im Juli 2010 wurden vier Studierende verhaftet. Ihnen wurde
vorgeworfen, Mistkübeln vor einem AMS-Gebäude in Brand gesetzt zu haben. Nach knapp 2 Monaten Untersuchungshaft wurden alle aufgrund fehlender Beweise enthaftet.

Dennoch soll den vier Studierenden ab 13.März, 9:00, im
Landesgericht Josefstadt, Raum 205, der Prozess wegen versuchter
Brandstiftung gemacht werden. Die Haftdauer beträgt im Falle einer Verurteilung 1 bis 10 Jahre.

“Hier sollen vier Studierende stellvertretend für die gesamten
Bildungsprotest-Bewegungen verurteilt werden”, empört sich die
ÖH/Akademie.

“Studierende an ihrer Universität und innerhalb der Strukturen der ÖH zu observieren, sie einzusperren und ihnen ohne Beweise einen Prozess zu machen, erschüttert jegliches Vertrauen in den
Rechtsstaat”, so Anna Lena Bankel vom Vorsitzteam der ÖH der Akademie der bildenden Künste.

Die ÖH/Akademie kritisiert das Vorgehen des Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und der Staatsanwältin Nina Maygründter und ruft zur Demonstration gegen Repression am 10. März ab 15 Uhr vor der Universität Wien auf.

OTS-Presseaussendung